ELMHUTCO / DIGITALE PRIVATSPHÄRE
Cookie-Richtlinie
Transparenz bei digitalen Technologien.
Cookies und ähnliche Technologien können dazu beitragen, dass ein Onlineshop funktioniert, Einstellungen gespeichert werden und bestimmte Dienste bereitgestellt werden. Auf dieser Seite erklären wir die unterschiedlichen Kategorien, die rechtlichen Grundlagen und Ihre Möglichkeiten zur Kontrolle.
COOKIES / EINWILLIGUNG / DATENSCHUTZ
DATENSCHUTZ IM ÜBERBLICK
Nicht jedes Cookie erfüllt denselben Zweck.
Manche Technologien sind erforderlich, um grundlegende Funktionen eines Onlineshops bereitzustellen. Andere dienen beispielsweise der Analyse des Nutzungsverhaltens oder der Ausspielung personalisierter Werbung.
Ob eine Einwilligung erforderlich ist, hängt vom konkreten Einsatz der Technologie und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Einwilligungspflichtige Technologien dürfen erst nach einer entsprechenden wirksamen Zustimmung eingesetzt werden.
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Was sind Cookies?
Cookies sind kleine Dateneinträge, die eine Website über Ihren Browser auf Ihrem Endgerät speichern kann. Sie ermöglichen es beispielsweise, bestimmte Einstellungen oder Informationen während eines Besuchs oder über mehrere Besuche hinweg wiederzuerkennen.
Neben klassischen Cookies können auch andere Technologien eingesetzt werden, die Informationen auf einem Endgerät speichern oder darauf zugreifen. Hierzu können beispielsweise lokale Browser-Speichertechnologien gehören.
Diese Richtlinie verwendet den Begriff „Cookies“ teilweise zusammenfassend für Cookies und vergleichbare Technologien, soweit die jeweiligen rechtlichen Anforderungen entsprechend gelten.
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Kategorien von Cookies
Die folgende Übersicht beschreibt typische Kategorien von Technologien, die im Onlinehandel vorkommen können. Sie stellt keine Bestätigung dar, dass jede Kategorie auf unserer Website tatsächlich eingesetzt wird.
KATEGORIE A
Technisch notwendige Cookies
Diese Technologien können erforderlich sein, damit ausdrücklich gewünschte Funktionen bereitgestellt werden. Dazu können beispielsweise Warenkorbprozesse, Sicherheitsfunktionen oder die Speicherung einer Datenschutzauswahl gehören.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme erfüllt sind, ist für das Speichern oder Auslesen entsprechender Informationen keine Einwilligung nach § 25 TDDDG erforderlich. Eine mögliche Verarbeitung personenbezogener Daten benötigt dennoch eine passende Rechtsgrundlage nach der DSGVO.
KATEGORIE B
Funktionale Cookies
Funktionale Technologien können dazu dienen, zusätzliche Komfortfunktionen oder persönliche Einstellungen bereitzustellen.
Ob hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, hängt insbesondere davon ab, ob die konkrete Funktion ausdrücklich angefordert wurde und ob die Speicherung oder der Zugriff unbedingt erforderlich ist.
KATEGORIE C
Statistik- und Analyse-Cookies
Solche Technologien können genutzt werden, um beispielsweise Seitenaufrufe, Navigationswege oder die Nutzung einzelner Shopfunktionen auszuwerten.
Für entsprechende Speicher- und Zugriffsvorgänge ist grundsätzlich eine Einwilligung erforderlich, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Eine gegebenenfalls anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten muss ebenfalls rechtmäßig erfolgen.
KATEGORIE D
Marketing- und Werbe-Cookies
Marketing-Technologien können beispielsweise eingesetzt werden, um Werbekampagnen zu messen, Zielgruppen zu bilden oder Werbung auf Interessen abzustimmen.
Solche Technologien dürfen, soweit sie einwilligungspflichtig sind, nicht vor einer wirksamen Einwilligung aktiviert werden. Die bloße Nutzung der Website stellt keine Zustimmung dar.
IHRE ENTSCHEIDUNG
Einwilligungspflichtige Cookies sind eine Wahl – keine Voraussetzung für den bloßen Besuch unseres Shops.
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Rechtliche Grundlagen
Für das Speichern von Informationen auf Ihrem Endgerät und den Zugriff auf bereits gespeicherte Informationen ist in Deutschland insbesondere § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) maßgeblich.
Grundsätzlich ist hierfür eine Einwilligung erforderlich. Ausnahmen bestehen unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen, beispielsweise wenn die Speicherung oder der Zugriff unbedingt erforderlich ist, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen.
Soweit durch den Einsatz der Technologien personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten zusätzlich die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Je nach Verarbeitung können insbesondere Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a, b, c oder f DSGVO einschlägig sein. Die Rechtsgrundlage muss für jeden tatsächlichen Verarbeitungsvorgang gesondert beurteilt werden.
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Einwilligung und Widerruf
Eine datenschutzrechtliche Einwilligung muss freiwillig, informiert, für den konkreten Zweck und durch eine eindeutige bestätigende Handlung erfolgen.
Soweit unser Onlineshop einwilligungspflichtige Cookies oder vergleichbare Technologien einsetzt, muss Ihnen vor deren Aktivierung eine entsprechende Auswahlmöglichkeit zur Verfügung stehen.
Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf muss so einfach möglich sein wie die Erteilung der Einwilligung.
Wichtig zur Cookie-Auswahl
Die tatsächlichen Einwilligungs- und Widerrufsmöglichkeiten werden über die auf der Website eingesetzte Datenschutz- beziehungsweise Cookie-Einstellungsfunktion bereitgestellt. Diese Richtlinie selbst setzt keine Cookie-Auswahl technisch um.
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Sitzungs-Cookies und dauerhafte Cookies
Cookies können sich auch hinsichtlich ihrer Speicherdauer unterscheiden.
Sitzungs-Cookies
Sitzungs-Cookies sind grundsätzlich auf eine bestimmte Browsersitzung ausgerichtet. Je nach technischer Umsetzung können sie beim Beenden der Sitzung entfernt werden.
Dauerhafte Cookies
Dauerhafte Cookies können über das Ende einer Sitzung hinaus auf dem Endgerät verbleiben, bis ihre festgelegte Lebensdauer endet oder sie gelöscht werden.
Die konkrete Speicherdauer ist vom jeweiligen Cookie abhängig. Sie lässt sich nicht pauschal für alle eingesetzten Technologien festlegen.
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Cookies von Drittanbietern
Bei der Nutzung externer Dienste können unter Umständen auch Drittanbieter Cookies oder ähnliche Technologien einsetzen. Dies kann beispielsweise bei eingebundenen Zahlungs-, Analyse-, Kommunikations- oder Werbediensten relevant sein.
Ob ein Drittanbieter tatsächlich Informationen auf Ihrem Endgerät speichert oder ausliest, hängt von der konkreten technischen Einbindung ab.
Soweit entsprechende Dienste eingesetzt werden, müssen die jeweils erforderlichen Informationen über Anbieter, Zwecke, Rechtsgrundlagen und gegebenenfalls Datenübermittlungen bereitgestellt werden. Einwilligungspflichtige Dienste dürfen erst nach wirksamer Zustimmung aktiviert werden.
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Internationale Datenübermittlungen
Bei der Einbindung von Diensten mit Sitz oder technischer Infrastruktur außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums können internationale Übermittlungen personenbezogener Daten stattfinden.
Für solche Übermittlungen sind die Anforderungen der Artikel 44 bis 49 DSGVO zu beachten. Je nach Empfänger und konkreter Verarbeitung können beispielsweise ein anwendbarer Angemessenheitsbeschluss oder geeignete Garantien erforderlich sein.
Die Nutzung eines Cookies allein erlaubt keine pauschale Aussage darüber, ob eine internationale Übermittlung stattfindet. Entscheidend sind die tatsächlichen Datenflüsse und eingesetzten Dienstleister.
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Cookies über Ihren Browser verwalten
Unabhängig von einer gegebenenfalls vorhandenen Cookie-Einstellungsfunktion können Sie über Ihren Browser gespeicherte Cookies einsehen, löschen oder bestimmte Speicherungen blockieren.
Gespeicherte Cookies löschen
Die meisten Browser bieten Funktionen, um Cookies einzelner Websites oder sämtliche gespeicherten Cookies zu entfernen.
Speicherung einschränken
Je nach Browser können Sie bestimmte Arten von Cookies blockieren oder zusätzliche Datenschutzfunktionen aktivieren.
Auswirkungen berücksichtigen
Wenn technisch erforderliche Cookies oder Speicherfunktionen blockiert werden, können einzelne Shopfunktionen eingeschränkt sein.
Das Löschen von Cookies ersetzt nicht in jedem Fall den Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung. Für den Widerruf sind die vorgesehenen Einwilligungseinstellungen maßgeblich.
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Personenbezogene Daten und Ihre Rechte
Soweit durch Cookies personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Ihnen nach Maßgabe der DSGVO insbesondere folgende Rechte zustehen:
- Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
- Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO
- Löschung nach Artikel 17 DSGVO
- Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO
- Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO
- Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO
- Widerruf einer Einwilligung nach Artikel 7 Absatz 3 DSGVO
Darüber hinaus haben Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen.
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Häufige Fragen
Muss ich alle Cookies akzeptieren?
Nein. Für einwilligungspflichtige Cookies muss eine freiwillige Entscheidung möglich sein. Technisch unbedingt erforderliche Technologien können unter den gesetzlichen Voraussetzungen ohne Einwilligung eingesetzt werden.
Sind alle Cookies personenbezogen?
Nicht zwangsläufig. Ob personenbezogene Daten betroffen sind, hängt davon ab, ob Informationen einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugeordnet werden können.
Kann ich meine Zustimmung später ändern?
Ja. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Dafür muss eine ebenso einfache Möglichkeit bestehen wie für die ursprüngliche Einwilligung.
Warum funktionieren manche Funktionen ohne Cookies nicht?
Einige Funktionen können auf technisch erforderliche Speichermechanismen angewiesen sein. Werden diese vollständig blockiert, können beispielsweise Warenkorb- oder Sitzungsvorgänge beeinträchtigt werden.
Wie lange bleiben Cookies gespeichert?
Das hängt vom jeweiligen Cookie und seiner technischen Konfiguration ab. Eine allgemeine Speicherdauer für sämtliche Cookies lässt sich nicht festlegen.
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Aktualisierung dieser Richtlinie
Diese Cookie-Richtlinie kann angepasst werden, wenn sich die rechtlichen Anforderungen oder die tatsächlich eingesetzten Technologien ändern.
Eine Aktualisierung der Richtlinie ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche Einwilligung. Werden neue einwilligungspflichtige Zwecke eingeführt, muss die hierfür erforderliche Zustimmung gesondert eingeholt werden.
ELMHUTCO / TRANSPARENZ
Datenschutz verständlich gestalten.
Ein transparenter Umgang mit Cookies bedeutet, ihre Funktionen zu erläutern, notwendige von optionalen Technologien zu unterscheiden und datenschutzrechtliche Entscheidungen zu respektieren.
Für weitergehende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gelten ergänzend unsere Datenschutzhinweise.
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Kontakt bei Datenschutzfragen
Wenn Sie Fragen zu Cookies, Einwilligungen oder der Verarbeitung personenbezogener Daten haben, können Sie sich an uns wenden.
ELMHUTCO / VERANTWORTLICHER
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Transparenz schafft Vertrauen.
Informationen zu Cookies, ähnlichen Technologien, Einwilligungen und datenschutzrechtlichen Wahlmöglichkeiten.